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Allgemeine Geschäftsbedingungen

RECHTLICHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Fahrzeugverkäufe sowie Umbau- und Ausbaumaßnahmen der Pharopack Bestattungswagen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

Pharopack Bestattungswagen entwickelt, fertigt, vertreibt und modifiziert Bestattungswagen sowie Spezialausbauten für den gewerblichen Einsatz.

Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:

* Verkauf fertig ausgebauter Bestattungswagen
* Umbau kundeneigener Fahrzeuge
* Lieferung und Montage von Heckausbauten
* Sonderausstattungen und Zubehör
* Reparatur- und Nachrüstarbeiten

3. Hinweis zu Mercedes-Benz Fahrzeugen

Soweit Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz als Basisfahrzeuge verwendet werden, handelt es sich um eigenständige Produkte der Pharopack Bestattungswagen.

Pharopack Bestattungswagen steht in keiner gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftlichen oder vertraglichen Verbindung zur Mercedes-Benz Group AG oder zu deren Tochtergesellschaften, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich angegeben wird.

Marken-, Modell- und Herstellerbezeichnungen dienen ausschließlich der Beschreibung der verwendeten Basisfahrzeuge.

4. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

Technische Änderungen, Modelländerungen, konstruktive Weiterentwicklungen sowie Anpassungen aufgrund behördlicher Vorgaben bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

5. Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nebenkosten wie Überführung, Zulassung, Transport, Abnahmegebühren oder Sonderausstattungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Lieferzeiten

Angegebene Lieferzeiten stellen unverbindliche Richtwerte dar.

Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten.

Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, Fahrzeugverfügbarkeiten, behördlichen Anforderungen, Zulieferern oder höherer Gewalt begründen keine Schadensersatzansprüche.

7. Umbau kundeneigener Fahrzeuge

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in technisch ordnungsgemäßem Zustand bereitzustellen.

Für bereits vorhandene Mängel, Vorschäden, verdeckte Schäden oder technische Defekte des Basisfahrzeuges übernimmt Pharopack Bestattungswagen keine Haftung.

Werden während der Umbauarbeiten zusätzliche Mängel festgestellt, kann deren Beseitigung gesondert angeboten und berechnet werden.

8. Abnahme und Gefahrübergang

Mit Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden oder an einen beauftragten Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Fahrzeuge, Ausbauten und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Pharopack Bestattungswagen.

10. Gewährleistung

Für Neuausbauten und von Pharopack gefertigte Ausbaukomponenten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 24 Monate ab Übergabe, soweit gesetzlich zulässig.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

* normaler Verschleiß
* unsachgemäße Nutzung
* eigenmächtige Veränderungen
* Schäden durch Dritte
* Schäden infolge mangelnder Wartung

Herstellergarantien für Basisfahrzeuge bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt und richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers.

11. Haftung

Pharopack Bestattungswagen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pharopack Bestattungswagen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.

12. Geistiges Eigentum

Konstruktionszeichnungen, technische Unterlagen, Bilder, Ausstattungskonzepte und sonstige von Pharopack Bestattungswagen bereitgestellte Unterlagen bleiben Eigentum von Pharopack Bestattungswagen.

Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Pharopack Bestattungswagen.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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